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Steuerbefreiung für die «association basmati»

Gute Nachricht für alle, die beabsichtigten, basmati in Zukunft zu unterstützen: Unser Verein (und damit die Trägerschaft des Projects basmati - authentic help) ist seit neustem von der Steuer befreit. Mit anderen Worten: Spenden an basmati können gemäss den gesetzlichen Bestimmungen von der Steuer abgezogen werden.

 

Manchmal mahlen die Mühlen der Bürokratie ganz und gar nicht langsam: Im April 2008 haben wir beim Kantonalen Steueramt Zürich unseren Antrag auf Steuerbefreiung eingereicht, und ein paar Wochen später halten wir bereits die offizielle Verfügung in der Hand. Die «association basmati» ist demnach gemäss Art. 61 lit. g StG und Art. 56 lit g DBG von der Steuerpflicht befreit.

 

Dies bedeutet einerseits, dass Zuwendungen von Privaten oder Firmen an unser Projekt gemäss den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen von der Steuer abgesetzt werden können. Damit entfällt also die aus unserer Sicht ungerechte Besteuerung von Geldern, die im Sinne der Allgemeinheit einem guten  Zweck zugeführt werden. Andererseits ist es auch für uns als Initiatoren eine grosse Erleichterung, da so auch unsere Aufwendungen für basmati nicht mehr von der Steuer belastet werden. Da wir das Projekt mit grösseren Beiträgen aus unserer eigenen Tasche finanzieren, bestärkt uns diese Erleichterung in unserem Einsatz für das Projekt.

 

Entscheidend für eine Steuerbefreiung sind im Wesentlichen drei Punkte:

  • Unser Verein widmet sich in uneigennütziger Weise der Förderung von Hilfsprojekten.
  • Es besteht wweder ein Erwerbs- noch Selbsthilfezweck.
  • Die Entfremdung der Vereinsmittel ist auch nach einer allfälligen Auflösung des Vereins ausgeschlossen. Ein entsprechender Passus ist in unseren Statuten festgeschrieben.

 

Wir freuen uns, dass uns der Kanton Zürich durch seinen Entscheid die Arbeit erleichtert und so mithilft, basmati hoffentlich zu einer Erfolgsgeschichte für alle Beteiligten und Betroffenen zu machen.

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