Jeder Mensch hat das Recht auf sauberes Trinkwasser. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 28. Juli 2010 eine entsprechende Resolution verabschiedet, die auch den sicheren Zugang zu sanitären Einrichtungen als Menschenrecht anerkennt.
Mit der Verabschiedung der Resolution wurde allerdings kein neues Menschenrecht geschaffen. Vielmehr anerkennt die Generalversammlung ausdrücklich, dass ein Menschenrecht auf Zugang zu sauberem Wasser und angemessenen sanitären Einrichtungen bereits existiert, und zwar als Teil des Rechts auf einen angemessenen Lebensstandard (Art. 11) sowie des Rechts auf Gesundheit (Art. 12).
Die Resolution fordert die Mitgliedstaaten und internationale Organisationen auf, die zur Verwirklichung dieses Menschenrechts notwendige Finanzierung und Technologie den ärmeren Ländern zur Verfügung zu stellen.
Der Resolutionstext wurde von einer deutlichen Mehrheit unterstützt. Von den 192 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen waren 163 in der Vollversammlung anwesend. 122 Staaten stimmten dafür (darunter auch die Schweiz), 41 enthielten sich. Gegenstimmen gab es keine.
Derzeit leiden fast 900 Millionen Menschen unter ungenügendem Zugang zu Wasser und über 2,6 Milliarden Menschen haben keinen Zugang zu angemessenen sanitären Einrichtungen. Jährlich sterben schätzungsweise 1,5 Millionen Kinder unter 5 Jahren an Krankheiten, die von schmutzigem Wasser und unhygienischen Einrichtungen verursacht werden.
Wirksame Entwicklungshilfe ist oft ein mühsamer, steiniger Weg. Im vergangenen Jahr konnten wir dennoch einige Fortschritte feiern.
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